Über Geld spricht man nicht?! Wir schon!

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Über Geld spricht man nicht?! Wir schon!

Durch Transparenz zur Lohngleichheit

Das Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen ist seit dem 6. Juli 2017 in Kraft. Dieses Gesetz ist ein erster Schritt zu mehr Lohngerechtigkeit für Frauen in Deutschland und auch für Männer, die nicht entsprechend ihrer Tätigkeit entlohnt werden. 
  
Das Gesetz richtet sich direkt an größere Unternehmen und den Öffentlichen Dienst, die nun in der Pflicht stehen, mehr Transparenz über die Entgeltstrukturen zu schaffen. Und es gibt Beschäftigten in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten das Recht, vom Arbeitgeber Auskunft darüber zu bekommen, wie Höhe und Zusammensetzung des eigenen Gehalts zustande kommt. 
  
Die Veranstaltung gab Auskunft über die nunmehr in Deutschland verbindlich geltenden rechtlichen Grundlagen sowie über betriebliche Umsetzungsmöglichkeiten und Verantwortlichkeiten. Vorgestellt wurden außerdem in der Praxis bereits erprobte Instrumente, wie Entgeltstrukturen in Unternehmen auf Entgeltgleichheit überprüft werden können.   
  
An der ganztägigen Informationsveranstaltung am 18.10.2017 haben Gleichstellungsbeauftragte sowie Betriebs- und Personalräte aus ganz NRW teilgenommen. 
    
Das Programm finden sich hier: im Anhang
  
Die Veranstaltung wurde durchgeführt von DGB Frauen NRW und DGB Frauenausschuss Dortmund, dem Gleichstellungsbüro der Stadt Dortmund und dem Dortmunder Forum Frau & Wirtschaft (dffw) e. V.