Wir möchten an dieser Stelle aufmerksam machen auf folgenden Termin des Gleichstellungsbüros der Stad Dortmund im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Dortmunderinnen stellen sich vor":
Am 24. August 2021 stellt sich Ihnen Dr. Regine Schmalhorst, Geschäftsführerin des Jobcenter Dortmund, vor.
Mit Dr. Regine Schmalhorst ist seit September 2019 eine Frau an der Spitze des Dortmunder Jobcenters, welches eines der fünf größten in Deutschland ist. Mit über 1000 Mitarbeitenden übernimmt das Jobcenter die finanzielle Grundsicherung von arbeitsuchenden Dortmunder*innen, um ihren Lebensunterhalt zu decken. Das oberste Ziel des Jobcenters ist es, arbeitssuchende Menschen auf ihren Wegen zu unterstützen, dass sie den eigenen Lebensunterhalt dauerhaft selbst bestreiten können. Dr. Regine Schmalhorst ist dabei insbesondere die Erwerbsbeteiligung von Frauen und die Unterstützung Alleinerziehender ein besonderes Anliegen.
Sie sind eingeladen, in einem moderierten Gespräch mehr über Dr. Regine Schmalhorst zu erfahren. Sie wird berichten, wie ihr bisheriger beruflicher Werdegang aussah, wie sie ihre Arbeit als Geschäftsführerin erlebt, was ihre Ziele sind und was ihr persönlich im gesellschafts- sowie gleichstellungspolitischen Wirken wichtig ist.
Wir treffen uns:
am Dienstag, 24. August 2021
um 17.00 Uhr
im Empfangsbereich des Jobcenter Dortmund, Kampstraße 49, 44137 Dortmund
Anschließend, ab ca.18.30 Uhr, besteht die Möglichkeit, sich mit den anderen Teilnehmerinnen in dem nahegelegen Restaurant "Hövels" (Hoher Wall 5-7) bei einem gemeinsamen Essen auszutauschen (auf eigene Kosten).Anmeldung:Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Es wird aufgrund der begrenzten Kapazität um Anmeldung bis Mittwoch den 18.08.2021 gebeten.Ihre Anmeldung nehmen Sie bitte per E-Mail (gleichstellungsbuero@dortmund.de) oder telefonisch (0231 50-23300) vor.Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung auch verbindlich an, ob Sie beim anschließenden Zusammensein im Restaurant "Hövels" teilnehmen möchten.Diese Veranstaltung kann nur unter Einhaltung eines strengen Hygienekonzeptes in Präsenz stattfinden, um weiterhin zur Eindämmung der Infektion mit dem Corona-Virus beizutragen. Bitte lesen Sie aufmerksam die u. g. Hygieneregelungen.
Voraussetzungen für den Einlass
Der Einlass erfolgt ausschließlich bei Vorlage eines negativen PoC-Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests, der an einer offiziellen Teststelle durchgeführt wurde und höchstens 48 Stunden alt ist. Als Nachweis gilt die schriftliche Bestätigung der Teststelle, die neben dem Testergebnis auch den Namen der getesteten Person, das Datum und die Uhrzeit enthält. Für genesene und vollständig geimpfte Personen entfällt die Testpflicht. Ein Impf- oder Genesenennachweis genügt. Bitte bringen Sie in jedem Fall Ihren Personalausweis mit. Eine Übersicht von Teststellen finden Sie unter:
https://rathaus.dortmund.de/statData/shiny/Teststellen.html
Persönliche Daten und Rückverfolgbarkeit
Um im Verdachtsfall die Nachverfolgung der Infektionskette sicherstellen zu können, sind wir verpflichtet, Ihre persönlichen Daten zu erfassen. Aus diesem Grunde würden wir Ihnen nach Ihrer erfolgten Anmeldung, unserer Anmeldebestätigung ein Formular zur Kontaktdatenerhebung mit senden. Wir bitten Sie, dies ausgefüllt, zusammen mit dem ausgedruckten Dokument, welches Ihren negativen Schnelltest bestätigt bzw. Sie als geimpfte oder genesene Person ausweist, auf der Veranstaltung beim Einlass abzugeben.
Allgemeine Hygiene-Regeln
Es gilt die allgemeine Abstandsregelung von min. 1.50 m. Bitte wahren Sie die allgemeinen Hygieneregeln und nutzen Sie beim Betreten des Gebäudes die Handdesinfektionsspender.
Maskenpflicht
Im Gebäude ist das Tragen einer medizinischen Maske vorgeschrieben. Lediglich auf dem Sitzplatz dürfen Sie die Maske abnehmen.
Erkältungssymptome
Mit Erkältungssymptomen können wir Ihnen leider keinen Einlass gewähren. Bitte bleiben Sie in dem Fall zu Hause und werden Sie gesund.